Abrechnung Beihilfe: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Durch die Beihilfe Ihres Dienstherren wird ein Teil Ihrer Krankheitskosten übernommen. Wenn Sie sich einer Behandlung unterziehen, bezahlen Sie diese zunächst privat und können sich später die Kosten erstatten lassen. Dabei werden die Kosten entsprechend der Höhe ihrer Beihilfe prozentual übernommen. Den restlichen Betrag fordern Sie bei ihrer privaten Krankenversicherung an.

 

Belege sollten gut aufbewahrt werden

Wenn Sie Beihilfe erhalten und eine private Krankenversicherung haben, müssen Sie sich selbst um die Abrechnung kümmern. Dafür ist es äußerst wichtig, dass Sie nach jedem Arztbesuch eine Rechnung erhalten. Auf dieser sollten neben dem Rechnungsbetrag immer folgende Angaben zu finden sein:

  • Name der behandelten Person
  • Angabe zum Rechnungsaussteller
  • Rechnungsdatum
  • Informationen zur erbrachten Leistung

Wenn es sich nicht um eine Kontrolluntersuchung, sondern um eine Behandlung im Rahmen einer Krankheit handelt, dann müssen zudem auch noch Angaben zur Diagnose und zum Behandlungszeitraum auf der Rechnung vermerkt sein.

Diese Belege, zu denen auch Rezepte zählen, kopieren Sie und reichen sie anschließend bei der zuständigen Beihilfestelle ein. Sie sollten nie die Originale direkt einreichen.

Wichtig: Damit Sie die Beihilfe erhalten, müssen die Belege innerhalb eines Jahres eingereicht werden. Zur Orientierung dient dabei das Rechnungsdatum beziehungsweise bei Rezepten das Kaufdatum.

Ein Nachweis Ihrer privaten Krankenversicherung über die Prozenttarife, zu denen Sie und Ihre Angehörigen versichert sind, muss lediglich beim allerersten Beihilfeantrag mit eingereicht werden.