Bester Schutz für den Partner: die Beihilfe für Ehegatten und Lebenspartner

Von Ihrem Beamtenverhältnis profitieren nicht nur Sie allein, sondern auch Ihr Partner. Für eingetragene Lebenspartnerschaften oder Ehen gilt: Unter bestimmten Bedingungen erhält der Lebenspartner oder Ehegatte ebenfalls Beihilfe des Dienstherren. Dies ermöglicht eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für den Beamten und seinen Partner.

 

So viel Beihilfe bekommen Ehepartner

Als Ehe- oder eingetragener Lebenspartner eines Beamten haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom jeweiligen Dienstherren ab. Beim Bund und in den meisten Bundesländern erhalten Partner von Beamten 70 %. Ausnahmen stellen die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen und Hessen dar:

  • In Baden-Württemberg beträgt die Beihilfe 50 %.
  • In Bremen gibt es mindestens 50 %.
  • In Hessen sind es mindestens 55 %, wobei die Höhe abhängig von der Höhe der Beihilfe des Beamten ist. Das bedeutet, wenn der Beamte selbst zum Beispiel 60 % Beihilfe erhält, bekommt auch der Partner 60 %.

Mit Hilfe dieser Unterstützung des Dienstherren kann für den Partner oder die Partnerin genauso wie für den Beamten eine private Krankenversicherung zu guten Konditionen abgeschlossen werden. Bei den verschiedenen Versicherungsanbietern finden Sie passende Tarife, die auf die Höhe der Beihilfe abgestimmt sind. Somit ist ein Versicherungsschutz zu 100 % mit hervorragenden Leistungen möglich.

 

Diese Bedingungen gelten für die Beihilfe des Partners

Damit der Partner ebenfalls Beihilfe erhält, müssen bestimmte Bedingungen beachtet werden. Dazu zählt, dass der Ehegatte oder Lebenspartner selbst nicht verbeamtet sein darf. Außerdem sollte noch keine gesetzliche Krankenversicherung existieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die maximale Einkommensgrenze. Sowohl der Bund als auch die Länder als Dienstherren haben eine bestimmte Summe festgelegt, die der Partner im Jahr maximal verdienen kann.

  • Beim Bund sowie in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gilt eine Grenze von 20.000 €, die nicht überschritten werden darf.
  • In Brandenburg und Rheinland-Pfalz beträgt die maximale Einkommensgrenze 17.000 €.
  • Eine Grenze von 18.000 € gilt in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Abweichende Regelungen haben Bremen mit 12.000 €, Hessen mit 20.694 € und das Saarland mit 16.000 € getroffen.

Um sich ein Urteil darüber zu bilden, ob der Partner eines Beamten Beihilfe bekommt oder nicht, zieht die jeweilige Beihilfestelle in der Regel das Einkommen des zweiten Kalenderjahres vor der Antragstellung zur Orientierung heran.

Hinweis: Die konkreten Regelungen können bei jedem Dienstherren unterschiedlich ausfallen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich über die genauen Anforderungen Ihres Dienstherren ausführlich informieren.