Private Krankenversicherung: Beamte in Elternzeit – das sollten Sie beachten

Mit dem Nachwuchs wird das Familienglück perfekt. Allerdings verändert sich auch viel und einiges muss neu geplant oder strukturiert werden. Wenn Sie als Beamter in Elternzeit gehen, sollten Sie auch Ihre Versicherungssituation einmal überprüfen, damit im Krankheitsfall keine Probleme auftreten.

 

Hier erfahren Sie mehr über:

Beamte in Elternzeit: Informationen zur Beihilfe

Privat krankenversichert in der Elternzeit: das müssen Beamte beachten

 

Beamte in Elternzeit: Informationen zur Beihilfe

Im Gegensatz zum Mutterschutz können beide Elternteile Elternzeit beantragen und erhalten auch währenddessen weiterhin eine Beihilfe ihres Dienstherren.

Wie hoch ist die Beihilfe in der Elternzeit?
Die Höhe der Beihilfe hängt von dem Satz ab, der am letzten Tag vor Beginn der Elternzeit gültig war. In der Regel gibt es einen Unterschied zwischen Beamten beim Bund oder bei einem Land. Wie hoch Ihre Beihilfe endgültig ausfällt, hängt also von Ihrem Dienstherren ab.

Verändert sich die Beihilfe nach der Geburt eines Kindes?
Für das Kind selbst bezahlt der Dienstherr eine Beihilfe von bis zu 80 %, sodass Sie Ihr Kind nur für lediglich 20 % noch selbst versichern müssen. An Ihrem eigenen Beihilfesatz ändert sich in der Regel erst ab dem zweiten Kind etwas: dann kann die Beihilfe von 50 % auf 70 % erhöht werden.

Gelten die Regelungen auch für adoptierte Kinder oder Stiefkinder?
Ja, da auch für Adoptivkinder und Stiefkinder ein Anspruch auf Elternzeit besteht, gelten hier dieselben Regelungen wie für leibliche Kinder.

 

Privat krankenversichert in der Elternzeit: das müssen Beamte beachten

Wenn Sie als Beamter privat versichert sind und in Elternzeit gehen, gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Versicherungspflicht ab Geburt: Sobald das Kind geboren ist, muss es krankenversichert sein. Für Eltern, bei denen mindestens ein Elternteil verbeamtet ist, lohnt es sich zumeist das Kind privat zu versichern, da sie von ihrem Dienstherren mit einer Beihilfe von bis zu 80 % unterstützt werden. Die restlichen 20 % müssen selbst finanziert werden – das Kind kann also im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung nicht kostenlos familienversichert werden, aber dafür sind die Leistungen bei einer privaten Krankenversicherung umfangreicher und qualitativ besser. Aus Sicht des Preis-Leistungsverhältnisses lohnt es sich demnach mehr das Kind privat zu versichern.

 

  • Zuschuss für bestimmte Beamte: Beamte der unteren und mittleren Besoldungsgruppe haben die Möglichkeit einen Zuschuss zur Krankenversicherung zur erhalten. Dieser beläuft sich auf einen monatlichen Betrag von 31 €. Sollten beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit gehen, kann nur die Person den Zuschuss erhalten, bei der das Kind mit dem Familienzuschlag integriert ist.
    Achtung: Liegt Ihr monatliches Einkommen über 4575 €, so besteht kein Anspruch auf den Zuschuss.

 

 

  • Sonderregelung bis Besoldungsgruppe A8: Gehören Sie zu einer der unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich A8, dann besteht die Möglichkeit einen Antrag auf volle Kostenübernahme der Krankenversicherungsbeiträge zu stellen.