Eigen- und Selbstbehalt: Diese Kosten kommen auf Sie zu
Wenn Sie einen Anspruch auf Beihilfe haben, müssen Sie im Regelfall auch mit einem Eigen- beziehungsweise Selbstbehalt rechnen. Unter dieser Bezeichnung versteht man einen Betrag, der von der errechneten Beihilfe abgezogen wird und den Sie selbst finanzieren müssen. Wie hoch der Betrag ausfällt, kann unter anderem von der jeweiligen Besoldungsgruppe abhängen. Des Weiteren gibt es einige Ausnahmen, die zu beachten sind. So gibt es durchaus unterschiedliche Regelungen der einzelnen Dienstherren.
Hinweis: In einigen Bundesländern wird zusätzlich auch der Begriff „Kostendämpfungspauschale“ genutzt.
Dienstherren im Norden: So regeln sie den Eigen- beziehungsweise Selbstbehalt
In Bremen gelten einige besondere Regelungen in Bezug auf die Beihilfe. Der entstandene Eigenbehalt wird jedes Jahr um einen festgelegten Betrag gekürzt. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt von der Höhe der Beihilfe ab. Es gilt:
– Bei 50 % Beihilfe werden 100 €,
– bei 60 % werden 80 € und
– bei 70 % werden 70 € abgezogen.
Im Stadtstaat Hamburg und in Schleswig-Holstein hängt der Eigenbehalt unter anderem von der jeweiligen Besoldungsgruppe ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Eigenbehalt sogar entfallen. Dies gilt zum Beispiel für Beamte auf Widerruf.
Mit einem Eigenbehalt in Höhe von 10 % müssen Beamte in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen rechnen. Zusätzlich gelten die Grenzen von mindestens 5 € und maximal 10 € je Medikament. Zudem können Sie in Mecklenburg-Vorpommern davon ausgehen, dass für Kinder und andere Ausnahmen der Eigenbehalt entfällt.
Dienstherren im Süden: So regeln sie den Eigen- beziehungsweise Selbstbehalt
In Baden-Württemberg ist der Eigenbehalt von der jeweiligen Besoldungsgruppe abhängig. So beträgt er zum Beispiel für die Besoldungsgruppen A6 sowie A7 90 € und für A10 sowie A11 115 €.
Auch in Bayern müssen Sie mit einem Eigenbehalt rechnen, jedoch hat sich der Freistaat für diesen einige Sonderregeln überlegt. Zunächst gilt, dass für jedes Produkt ein pauschaler Selbstbehalt von 3 € berechnet wird. Dies betrifft unter anderem Medikamente und Verbandsmaterial. Dabei darf der Eigenbehalt jedoch nicht höher liegen als die zugestandene Beihilfe. Des Weiteren können Wahlleistungen im Krankenhaus gegen einen selbst finanzierten Anteil in Anspruch genommen werden. Damit erhöht sich der Eigenbehalt für den Zeitraum des Krankenhausaufenthalts täglich um:
– 25 €, wenn Sie vom Chefarzt behandelt werden möchten und
– 7,50 €, wenn Sie ein Zweibettzimmer haben möchten.
Wie auch in anderen Bundesländern gilt in Bayern, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Eigenbehalt entfällt. Dies trifft beispielsweise auf Beamte auf Widerruf und Kinder zu.
Dienstherren im Osten: So regeln sie den Eigen- beziehungsweise Selbstbehalt
In Berlin und in Sachsen-Anhalt hängt die Höhe des Eigenbehalts von der Besoldungsgruppe des Beamten ab. Zudem besteht die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Betrag entfällt. Dies gilt zum Beispiel für Beamte auf Widerruf.
Im, an die Hauptstadt angrenzenden, Bundesland Brandenburg ist der Eigenbehalt auf eine Höhe von 10 % festgelegt. Dieser Prozentsatz steht jedoch unter der Bedingung, dass er einen Mindestbetrag von 5 € nicht unterschreiten und einen Maximalbetrag von 10 € nicht überschreiten darf.
Der Freistaat Sachsen hat sich dafür entschieden, seinen Beamten einen pauschalen Selbstbehalt zu berechnen. Dabei handelt es sich um einen Betrag von 40 €. Nur für wenige Ausnahmen wie Waisen oder Beamte in Elternzeit entfällt dieser Eigenbehalt.
In Thüringen wird für jedes Produkt pauschal ein Eigenbehalt von 4 € berechnet. Dabei darf der Eigenbehalt jedoch nicht höher liegen als die zugestandene Beihilfe. Zudem betrifft diese Regelung nicht Medikamente oder Verbandsmaterial für beihilfeberechtigte Kinder oder Beamte auf Widerruf.
Dienstherren im Westen: So regeln sie den Eigen- beziehungsweise Selbstbehalt
In Hessen gelten einige besondere Regelungen für den Eigenbehalt. So müssen Sie mit einer Beteiligung von 4,50 € je Medikament rechnen. Dies gilt, solange kein anderer Festbetrag festgelegt ist. Befreit von dieser Finanzierung aus eigener Tasche sind beispielsweise Schwangere und Kinder. Im Krankenhaus können Wahlleistungen unter der Bedingung genutzt werden, dass monatlich 18,90 € gezahlt werden. Zudem wird Ihnen für jeden Tag im Krankenhaus ein Betrag von 16 € berechnet.
Die Höhe des Eigenbehalts in Nordrhein-Westfalen hängt unter anderem von der jeweiligen Besoldungsgruppe ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Eigenbehalt sogar entfallen. Dies gilt zum Beispiel für Beamte in Elternzeit oder Beamte auf Widerruf. Zudem werden Familien mit Kindern entlastet. Mit jedem beihilfeberechtigten Kind sinkt der Eigenbehalt um 60 €.
Ähnlich wie in NRW verhält sich der Eigenbehalt im Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz. Auch dort hängt die Höhe des Eigenbehalts von der jeweiligen Besoldungsgruppe ab. Für bestimmte Personen wie Waisen entfällt der Betrag gänzlich. Des Weiteren sinkt der Beitrag für Familien um 40 € für jedes beihilfeberechtigte Kind.
Dieselben Regeln wie in Rheinland-Pfalz gelten ebenfalls für das Saarland. Zusätzlich müssen Sie in diesem Bundesland einen Eigenbehalt für Medikamente und Verbandsmittel zahlen. Die Höhe der Summe hängt von den Kosten des Arzneimittels ab. Es gilt:
– Hat das Produkt einen Preis bis 16 € sind 4 € Selbstbehalt zu zahlen, solange der Eigenbehalt nicht die eigentlichen Kosten des Produkts überschreitet,
– ab einem Preis von 16,01 € und bis 26 € sind es 4,50 € und
– bei mehr als 26 € beträgt der Eigenbehalt 5 €.
u. v. m. im Vergleich!