Rundum versorgt: Beihilfeergänzungstarif

Dank der Beihilfe und einer passenden privaten Krankenversicherung sind Beamte gut geschützt. Allerdings können ungeahnte Probleme auftreten, wenn die Übernahme der Kosten von der Beihilfe nicht wie erwartet geschieht. Damit keine bösen Überraschungen und hohe Kosten entstehen, lohnt sich der Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherung.

 

Versorgungslücken schließen mit dem Beihilfeergänzungstarif

Beamte befinden sich dank der Beihilfe in einer vorteilhaften Situation: Ihr Dienstherr übernimmt im Krankheitsfall zu mindestens 50 % die Kosten. Unter bestimmten Umständen ist der Anteil sogar noch höher und gleichzeitig können auch Ehepartner und Kinder von der Beihilfe profitieren.  Dadurch ist eine private Krankenversicherung für vergleichsweise wenig Geld möglich, denn der Beamte muss sich nur noch zum restlichen Prozentsatz selbst versichern.

Beispiel: Ein Beamter erhält 50 % und sein Kind 80 % Beihilfe. Dann benötigt der Beamte für sich selbst eine ergänzende Versicherung in Höhe von 50 % und das Kind muss zu einem Tarif von 20 % versichert werden.

Theoretisch sind dadurch alle Kosten gedeckt – jedoch kann es immer wieder vorkommen, dass die Beihilfestelle einige Kostenübernahmen einkürzt. Dadurch entstehen Beträge, die der Beamte selbst tragen muss. Mit dem Beihilfeergänzungstarif sollen solche Fälle abgefangen und der Geldbeutel geschont werden.

 

Wer ist von der gekürzten Kostenübernahme der Beihilfe betroffen?

Im Prinzip können die Kürzungen jeden Beamten treffen. Wie hoch diese ausfallen und welche Leistungen konkret betroffen sind, ist jedoch bei jedem Dienstherren unterschiedlich. Um einen Überblick über die Kostenübernahme Ihres Dienstherren zu erlangen, erkundigen Sie sich entweder bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle oder schauen in die entsprechende Beihilfeverordnung. Dieser Schritt sollte auf jeden Fall durchgeführt werden.

Wenn Sie sich noch vor Abschluss der Versicherung gründlich über die Regelungen Ihrer Beihilfe informieren, können Sie entsprechende Tarife bei der privaten Krankenversicherung abschließen und böse Überraschungen vermeiden. Leistungen, die von den Kürzungen betroffen sind, kommen oftmals in diesen Bereichen vor:

  • Auslandskrankenversicherung,
  • Heilpraktikerbehandlungen,
  • Kuraufenthalte,
  • Massagen,
  • Rehaaufenthalte,
  • Sehhilfen,

 

So funktioniert der Beihilfeergänzungstarif

Wenn Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe kennen, können Sie beim Abschluss der privaten Krankenversicherung darauf reagieren. Viele Versicherer bieten einen Beihilfeergänzungstarif an, der genau in solchen Momenten greift. Das bedeutet, dass die Kosten, die eigentlich vom Beamten selbst getragen werden müssten, dann von der Versicherung übernommen werden.

Tipp: Achten Sie beim Abschluss der Versicherung darauf, welche Leistungen im Beihilfeergänzungstarif inbegriffen sind.

Beispiel: Ein Beamter benötigt eine Brille, die ihn 200 € kostet. Er erhält 50 % Beihilfe und hat dementsprechend eine Restkostenversicherung in Höhe von 50 %. Dadurch übernimmt die Krankenversicherung 100 € der Kosten. Allerdings ist in seiner Beihilfeverordnung geregelt, dass Sehhilfen nur mit bis zu 25 % unterstützt werden. Das entspricht in seinem Fall 50 €. Dadurch bleiben 50 € übrig, die der Beamte selbst finanzieren muss – außer er hat einen Beihilfeergänzungstarif, der in diesem Fall greift.

Je nach dem um welche Behandlung es sich handelt, kann so eine Versorgungslücke schnell deutlich höhere Summen als im hier aufgezeigten Beispiel erreichen. Durch einen Beihilfeergänzungstarif wird die finanzielle Lücke geschlossen und Sie müssen sich keine Sorgen um Ihren Geldbeutel oder Ihre Gesundheit machen.

Viele private Krankenversicherer bieten verschiedene Beihilfeergänzungstarife an. Diese können beispielsweise den Bereich der Sehhilfen oder aber zahnärztliche Behandlungen abdecken. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Beihilfeverordnung genau durchzulesen und sich von Vertretern der Versicherung beraten zu lassen.