Private Krankenversicherung für Kinder von Beamten

Für die Kinder nur das Beste – das gilt auch bei der Krankenversicherung. Denn wenn es den Kleinen mal nicht gut geht, sollen auch sie die bestmögliche Behandlung erhalten. Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie auf Qualität und umfangreiche Leistungen vertrauen. Als Beamter müssen Sie dabei nicht den vollen Versicherungsbetrag zahlen, sondern profitieren von der Beihilfe Ihres Dienstherren.

 

Hier erfahren Sie mehr über:

Wie ist es möglich auch für Kinder eine private Krankenversicherung abzuschließen?

Darauf sollten verbeamtete Eltern achten

Aufnahme des Kindes in die private Krankenversicherung

 

Wie ist es möglich auch für Kinder eine private Krankenversicherung abzuschließen?

Als Beamter lohnt es sich eine private Krankenversicherung abzuschließen, denn durch die Beihilfe des Dienstherren belaufen sich die eigenen Kosten lediglich auf einen geringen Prozentsatz, sodass für vergleichsweise wenig Geld von sehr guten Leistungen – wie beispielsweise einer Chefarztbehandlung – profitiert werden kann.

Wenn Sie als Beamter Kinder haben, bekommen Sie auch für diese eine Beihilfe und können sie somit für einen geringen Betrag in der privaten Krankenversicherung absichern. Somit sind umfangreiche und qualitativ hochwertige Behandlungen garantiert.

Wichtig: Bei der privaten Krankenversicherung ist jedes Kind immer eigenständig versichert. Eine Familienversicherung – wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung – gibt es nicht.

 

Darauf sollten verbeamtete Eltern achten

Prinzipiell steht Ihnen als Eltern die Wahl frei, ob Sie Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern möchten. Es gibt lediglich zwei Ausnahmen, bei denen Sie es privat versichern müssen:

  • wenn die Eltern verheiratet sind und derjenige mit dem höheren Einkommen, wobei die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschritten wird, privat versichert ist,
    oder
  • wenn beide Eltern privat versichert sind.

In der Regel lohnt sich eine private Krankenversicherung für Ihr Kind, wenn Sie selbst verbeamtet sind. Dann erhalten Sie nämlich auch für jedes Kind Beihilfe und müssen es nur noch für den restlichen Prozentsatz selbst versichern, um einen vollständigen Versicherungsschutz zu erhalten. Hier finden Sie einen Überblick über die Höhe der Beihilfe:

Dienstherr Höhe der Beihilfe für das Kind
Bund 80 %
Schleswig-Holstein 80 %
Mecklenburg-Vorpommern 80 %
Hamburg 80 %
Bremen mind. 50 %
Niedersachsen 80 %
Brandenburg 80 %
Berlin 80 %
Sachsen 80 %
Sachsen-Anhalt 80 %
Thüringen 80 %
Nordrhein-Westfalen 80 %
Hessen bemisst sich nach der Höhe der Beihilfe des Beamten, wobei mind. 55 %
Rheinland-Pfalz 80 %
Saarland 80 %
Baden-Württemberg 80 %
Bayern 80 %

 

Wichtig: Manche Bundesländer haben gesonderte Regelungen getroffen. In Hessen ist es beispielsweise so, dass die Beihilfestelle zunächst immer prüft, ob eine gesetzliche Versicherung des Kindes möglich ist. Ist das der Fall, dann muss das Kind gesetzlich versichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie immer noch einen Blick in die aktuellen Regeln Ihres Dienstherren werfen.

 

Der Leistungsumfang der Versicherung orientiert sich zunächst an dem Tarif des Elternteils, der ebenfalls bei derselben Versicherung unter Vertrag ist. Es kann sich aber durchaus lohnen über einen Tarifwechsel oder gesonderte Leistungen für das Kind nachzudenken, denn Kinder benötigen durchaus andere Behandlungen als Erwachsene.

 

Achtung: Die Beihilfe erhält Ihr Kind maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und das auch nur, wenn bis dahin eine Ausbildung nicht abgeschlossen ist. Sollte das Kind beispielsweise länger studieren, muss es sich selbst zu 100 % versichern.

 

 

Aufnahme des Kindes in die private Krankenversicherung

 

Wenn Ihr Kind innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt in die private Krankenversicherung aufgenommen wird, entfallen sowohl Wartezeiten als auch die Gesundheitsprüfung. Auch bei einer Behinderung oder schweren Erkrankung wird das Kind dann ohne besondere Konditionen versichert. Aus diesem Grund lohnt es sich bereits vor der Geburt über die Art der Versicherung nachzudenken. Die einzige Bedingung ist, dass der Elternteil schon mindestens drei Monate lang in der Versicherung ist, in die auch das Kind aufgenommen werden soll.

 

Wichtig: Sollte ein Beitritt erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, müssen – wie auch bei Erwachsenen – alle Fragen der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß beantwortet werden.