Der beste Schutz für die Familie: Beihilfe für Kinder und Partner

Gesundheit ist das allerwichtigste: Dementsprechend möchte jeder die eigenen Kinder und den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner im Krankheitsfall bestmöglich versorgt wissen. Ein optimales Angebot an qualitativ hochwertigen Leistungen bietet eine private Krankenversicherung. Für Beamte und deren Familien ist eine solche Versicherung dank der Beihilfe eine kosteneffiziente Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Welche Familienmitglieder erhalten Beihilfe?

Die Beihilfe des Dienstherren umfasst in der Regel nicht nur den Beamten selbst, sondern auch bestimmte Familienmitglieder. Dazu zählen sowohl Ehegatten als auch eingetragene Lebenspartner und Kinder. Adoptivkinder und in vielen Fällen auch Stiefkinder erhalten ebenfalls eine Beihilfe. Für Kinder gilt derzeit in allen Bundesländern sowie auch beim Bund ein Beihilfesatz von 80 %.

Wie hoch die Beihilfe für Ehepartner oder Lebenspartner ausfällt, hängt von Ihrem Dienstherren ab.

Dienstherr Beihilfesatz für den Partner
Bund 70 %
Baden-Württemberg 50 %
Bayern 70 %
Berlin 70 %
Brandenburg 70 %
Bremen mindestens 50 %
Hamburg 70 %
Hessen mindestens 55 %
Mecklenburg-Vorpommern 70 %
Niedersachsen 70 %
Nordrhein-Westfalen 70 %
Rheinland-Pfalz 70 %
Saarland 70 %
Sachsen 70 %
Sachsen-Anhalt 70 %
Schleswig-Holstein 70 %
Thüringen 70 %

 

Bei der Beihilfe für den Ehe- beziehungsweise Lebenspartner gibt es einige Sonderregelungen. Wenn diese in Kraft treten, kann es sein, dass Ihr Partner die Beihilfe nicht erhält. Aus diesem Grund ist es wichtig sich ausführlich über die jeweiligen Regeln des eigenen Dienstherren zu informieren. Auf diese Punkte sollten Sie vor allem achten:

  • Das Einkommen des Partners. Der Dienstherr legt eine maximale Einkommensgrenze für das Erhalten der Beihilfe fest. In der folgenden Tabelle finden Sie die aktuell gültigen Grenzen.
Dienstherr Einkommensgrenze Ehe-/Lebenspartner
Bund 20.000
Baden-Württemberg 20.000
Bayern 20.000
Berlin 20.000
Brandenburg 17.000
Bremen 12.000
Hamburg 18.000
Hessen 20.694
Mecklenburg-Vorpommern 20.000
Niedersachsen 18.000
Nordrhein-Westfalen 20.000
Rheinland-Pfalz 17.000 (bei Anträgen ab 01.01.2021)
Saarland 16.000
Sachsen 18.000
Sachsen-Anhalt 20.000
Schleswig-Holstein 18.000
Thüringen 18.000

 

  • Ist der Partner selbst verbeamtet? Dann gilt die Regel für Ehepartner nicht.
  • Der Partner sollte nicht schon gesetzlich versichert sein.

 

Beste Versorgung für das Kind – darauf sollten Sie achten

Eltern wollen, dass ihr Nachwuchs vom ersten Tag an bestens versorgt ist. Das bezieht auch die Krankenversicherung mit ein. Durch eine private Krankenversicherung können Sie sich sicher sein, dass Ihr Kind die bestmögliche Versorgung erhält. Zudem können mit dieser Art der Versicherung Leistungen abgedeckt werden, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind.

Für Beamte ist eine private Versicherung für die eigenen Kinder kostengünstiger, denn sie erhalten die Beihilfe und müssen ihr Kind nur noch für die übrigen Prozent selbst versichern. Natürlich steht auch verbeamteten Eltern die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse offen. In Hessen jedoch wird zunächst immer geprüft, ob das Kind nicht auch gesetzlich versichert werden kann – ein genauer Blick in die Regelungen des eigenen Dienstherren lohnt sich demnach definitiv.

Hinweis: Bei einer privaten Krankenversicherung muss ein Kind immer eigenständig versichert werden. Eine Familienversicherung wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht.

Prinzipiell kann ein Kind ab der Geburt privat krankenversichert werden. Dabei gibt es ein paar Punkte, die zu beachten sind:

  1. Am besten versichern Sie ihr Neugeborenes so schnell wie möglich. Erfolgt der Abschluss der Versicherung noch in den ersten zwei Monaten, dann muss das Kind keiner Gesundheitsprüfung unterzogen werden. Dies gilt, wenn ein Elternteil selbst für bereits mindestens 3 Monate bei derselben Versicherung ist.
  2. Die im Tarif enthaltenen Leistungen entsprechen zunächst denselben Leistungen wie bei dem Elternteil, das bei derselben Versicherung unter Vertrag ist. Je nach den Bedürfnissen Ihres Kindes lohnt es sich jedoch die Leistungen individuell anzupassen.

Die Beihilfe erhält das Kind maximal bis zu seinem 25. Geburtstag, unter der Bedingung, dass eine Ausbildung oder ein Studium bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Im Anschluss muss die Versicherung zu 100 % selbst getragen werden.