Beihilfe für Pensionäre – auch im Alter bestens versorgt
Der Austritt aus dem Berufsleben ist zumeist mit viel Vorfreude auf die neu gewonnene Freizeit verbunden. Gleichzeitig bringt diese einschneidende Lebensveränderung aber auch einige Fragen mit sich. Dazu gehört beispielsweise wie eine bestmögliche Gesundheitsversorgung bei oftmals geringerem Einkommen zu finanzieren ist. Dank der Beihilfe des ehemaligen Dienstherren und in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung sind Sie garantiert auch im hohen Alter sehr gut versorgt.
So funktioniert die Beihilfe während der Pension
Die Entscheidung für die private Krankenversicherung fällt in der Regel viele Jahre vor der Pensionierung. Ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch nur bis zu einem Alter von 55 Jahren und auch dann nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Jedoch brauchen Sie sich keine Sorgen über die Finanzierung der privaten Krankenversicherung im Alter machen, denn die Beihilfe wird entsprechend zum oftmals geringeren Einkommen angepasst.
- In der Regel steigt die Beihilfe für Beamte in der Pension von zuvor 50 % auf 70 %.
Dies hat zur Folge, dass Sie sich selbst nur noch zu 30 % selbst versichern müssen. Eine entsprechende Änderung des Tarifs der Versicherung ist normalerweise kein Problem. Für Ihren Geldbeutel bedeutet es vor allem eins: Entlastung.
Auch Ehegatten und Kinder bleiben weiterhin versorgt
Der Dienstherr übernimmt nicht nur eine Beihilfe für den Beamten selbst, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Angehörige. So wird in der Regel ein Anteil für den Ehegatten beziehungsweise den eingetragenen Lebenspartner übernommen. Dasselbe gilt für Kinder oder Enkelkinder unter 25 Jahren, sofern der Beamte für sie unterhaltspflichtig ist und sie noch keine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben.
- Die Höhe der Beihilfe für Familienangehörige beläuft sich in der Regel ebenfalls auf 70 %.
Wichtig: Für die Beihilfe der Ehepartner kann es unterschiedliche Regelungen je nach Dienstherr geben. Ein besonders zu beachtender Punkt ist dabei das Einkommen des Partners. Dieses darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
| Dienstherr | Einkommensgrenze Ehe-/Lebenspartner |
| Bund | 20.000 |
| Baden-Württemberg | 20.000 |
| Bayern | 20.000 |
| Berlin | 20.000 |
| Brandenburg | 17.000 |
| Bremen | 12.000 |
| Hamburg | 18.000 |
| Hessen | 20.694 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 20.000 |
| Niedersachsen | 18.000 |
| Nordrhein-Westfalen | 20.000 |
| Rheinland-Pfalz | 17.000 (bei Anträgen ab 01.01.2021) |
| Saarland | 16.000 |
| Sachsen | 18.000 |
| Sachsen-Anhalt | 20.000 |
| Schleswig-Holstein | 18.000 |
| Thüringen | 18.000 |
Altersrückstellungen verringern die Kosten
Ein früher Eintritt in die private Krankenversicherung zahlt sich im Alter aus. Beim Abschließen Ihres Vertrages für die private Krankenversicherung werden sogenannte Altersrückstellungen festgelegt. Dabei handelt es sich um einen bestimmten monatlichen Betrag, der für das Alter angespart wird. Damit sollen höhere Kosten aufgrund von beispielsweise häufigeren Erkrankungen verringert werden.
Info: Altersrückstellungen sind wie eine Art Sparbuch für die private Krankenversicherung im Alter.
Mit höherem Alter ist es sehr wahrscheinlich, dass öfter Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden. Um einer Überforderung mit den Kosten entgegenzuwirken, wird bereits im jungen Alter Geld zurückgelegt. Dementsprechend lohnt sich ein möglichst früher Eintritt in die private Krankenversicherung, denn jeder Monat mehr bedeutet mehr Rücklagen für das Alter.
Achtung: Beamte auf Widerruf haben oftmals spezielle Tarife bei ihrer privaten Krankenversicherung, die auf die Altersrückstellungen verzichten. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass die Jahre der Ausbildung nicht angerechnet werden. Das sollten Sie bei der Berechnung möglicher Kosten im Alter beachten.
u. v. m. im Vergleich!