In wenigen Schritten zur Beihilfe – Ablauf der Beantragung
Wenn Sie verbeamtet wurden, haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe. Damit dieser geltend gemacht werden kann, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Beim sogenannten Erstantrag – wenn Sie also das erste Mal Beihilfe beantragen – müssen in der Regel auch noch weitere Dokumente eingereicht werden. Bei Folgeanträgen hingegen sinkt der bürokratische Aufwand.
Diese Informationen werden benötigt
Wie in vielen Punkten der Beihilfe hängen auch die Informationen, die für den Antrag benötigt werden, vom jeweiligen Dienstherren ab. Einige Bundesländer orientieren sich an den Regelungen des Bundes, andere benötigen zusätzliche Angaben von Ihnen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich die entsprechenden Formulare für Ihren Dienstherren raussuchen. Diese sollten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle finden. Mit Informationen zu diesen Punkten müssen Sie rechnen:
- Angaben zu Ihrer Dienststelle beziehungsweise zur Art der Beschäftigung
- Ihr derzeitiger Familienstand, inklusive der Frage, ob Sie Kinder haben
- Angaben zu Ihrem Konto
- Nachweis der Versicherung
- Ob Sie im letzten Jahr beurlaubt waren
Beim Familienstand interessiert sich die Beihilfestellen dafür, ob ein vorhandener Ehepartner ebenfalls beihilfeberechtigt ist. Wenn dies der Fall ist, dann muss in der Regel ein eigenes Formular für den Partner ausgefüllt werden. Ähnlich verhält es sich mit Kindern. Solange Sie Kindergeld für diese erhalten, sind sie ebenfalls beihilfeberechtigt.
Wichtig: Diese Informationen sind für den Dienstherren vor allem für den Erstantrag der Beihilfe interessant. Sie müssen erst wieder angegeben werden, wenn sich Änderungen ergeben.
Zusätzlich reichen Sie alle Rechnungen von Medikamenten, Verbandsmaterial oder Krankenhausaufenthalten ein. Hinzu kommen Rezepte und Nachweise über mögliche Vereinbarungen zu Wahlleistungen. Wichtig ist dabei, dass niemals die Originale, sondern lediglich Kopien an die Beihilfestellen geschickt werden sollten. Weitere Informationen zur Abrechnung der Beihilfe finden Sie hier.
u. v. m. im Vergleich!