Gut versichert während des Studiums: Beihilfe als Student

Auch junge, fitte Studenten werden mal krank oder benötigen aus anderen Gründen ärztliche Versorgung und Medikamente. Als Kind eines Beamten stehen Ihnen 80 % Beihilfe des Dienstherren Ihres Vaters oder Ihrer Mutter zu. Diese Regelung gilt auch während des Studiums. Welche Regelungen und Einschränkungen es gibt, erfahren Sie hier.

 

Gute Planung zu Beginn des Studiums

Jeder Student muss krankenversichert sein, deshalb sollte die Handhabung in Kombination mit der Beihilfe vor Antritt des Studiums genau durchdacht werden. Kinder von Beamten sind in der Regel bis zu Beginn ihres Studiums selbstständig privat versichert. Dabei übernimmt der Dienstherr eines Elternteils 80 % der Kosten und die Eltern schließen für das Kind einen dazu passenden Tarif bei einer privaten Krankenversicherung für die restlichen 20 % ab, sodass das Kind vollständig zu 100 % versichert ist.

Mit Beginn des Studiums ist zunächst einmal jeder Student versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies können Sie aber nur wahrnehmen, wenn Sie auf die private Krankenversicherung und damit alle Vorteile dieser Versicherungsart verzichten. In den meisten Fällen bedeutet dies auch, dass kein Anspruch auf Beihilfe mehr besteht.

Hinweis: Einige Dienstherren bieten mittlerweile auch die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe. Bei dieser handelt es sich um einen festen Betrag, den der Beihilfeempfänger als Zuschuss zu seiner Krankenversicherung erhält. Da keine konkreten Krankheitskosten übernommen werden, muss der Beamte sich und seine Familie zu 100 % selbst versichern. Das ist dann auch in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Die Entscheidung für eine pauschale Beihilfe ist jedoch bindend.

Prinzipiell besteht aber auch als Student die Möglichkeit weiterhin von der Beihilfe zu profitieren! Dafür müssen Sie sich zu Beginn Ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist auf Antrag möglich. Dann erhalten Sie auch weiterhin 80 % Beihilfe und können, wie zuvor, mit einem ergänzenden Tarif zu 20 % versichert bleiben.

Achtung: Die Entscheidung für eine Versicherungsart – privat oder gesetzlich – kann nicht einfach rückgängig gemacht werden! Selbst im Anschluss an das Studium kann nicht unbedingt sofort gewechselt werden. Eine Abwägung aller Vor- und Nachteile lohnt sich demnach enorm.

 

Wichtige Einschränkungen: So lange erhalten Studenten Beihilfe

Studenten steht oft kein großes monatliches Budget zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es ein großer Vorteil, wenn der Beitrag zur Krankenversicherung lediglich eine Höhe von 20 % hat. Damit der Dienstherr des Elternteils die Beihilfe zahlt, müssen jedoch folgende Punkte beachtet werden:

  • Beihilfe gibt es nur bis zum 25. Geburtstag. Mit der Beihilfe verhält es sich wie mit dem Kindergeld: Ab dem 25. Geburtstag entfällt beides. Wenn der Empfang von Kindergeld aus bestimmten Gründen verlängert wird, dann sollte auch die Beihilfe weiterhin gezahlt werden.
  • Beihilfe gibt es nur für ein Erststudium. Als Erststudium zählen sowohl ein Bachelor, als auch ein daran anschließender Master. Da es sich bei Letzterem um ein weiterführendes Studium handelt, zählt es nicht als Zweitstudium. Dasselbe gilt, wenn ein erster Studiengang ohne Abschluss abgebrochen und zu einem anderen Fach gewechselt wurde. Unter Zweitstudium hingegen wird verstanden, wenn beispielsweise ein Bachelorstudium erfolgreich beendet und ein weiteres Bachelorstudium begonnen wird. Auch Doktoranden profitieren nicht mehr von der Beihilfe: Promotionen werden nicht unterstützt.

Tipp: Wenn das Studium beendet oder das Alter von 25 Jahren erreicht ist, entfällt die Beihilfe. Damit steigen auch die Kosten für die private Krankenversicherung. Deshalb lohnt es sich, schon vor Wegfall der Beihilfe etwas Geld anzusparen.

 

Deshalb lohnt sich eine private Krankenversicherung als Student

Für Studenten gilt dasselbe wie für alle anderen privat Versicherten: Sie profitieren von der qualitativ hochwertigen Versorgung und den vielen verschiedenen Leistungen. Abhängig vom eigenen Tarif können damit auch hohe Zuzahlungen wie beispielsweise für Zahnbehandlungen entfallen. Mit einer privaten Krankenversicherung sind Sie demnach bestens abgesichert.

Zudem unterscheiden sich die Kosten für eine private Krankenversicherung als Student nur minimal von denen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet für Sie: Etwa gleiche Kosten wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, aber exzellente Leistungen.

Um die Kosten auch nach dem Wegfall der Beihilfe möglichst gering zu halten, lohnt sich ein wenig Recherche. Die meisten Anbieter privater Krankenversicherungen haben auch spezielle Studentenversicherungen im Angebot. Diese sind kostengünstiger als übliche Tarife. Da Sie auch bei den abgedeckten Leistungen ein gewisses Mitspracherecht haben, können Sie dadurch die Kosten mit regulieren. Je mehr Leistungen beinhaltet sein sollen, desto höher wird der zu zahlende Beitrag.

Tipp: Am besten nehmen Sie Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung auf und lassen sich bei der Zusammenstellung der Leistungen beraten.

Auch für ältere Studenten lohnt sich ein genauer Vergleich: Studenten ab 30 Jahren profitieren oftmals finanziell von einer privaten Krankenversicherung, denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten die privaten Versicherer das breite Leistungsspektrum zu guten Konditionen auch für ältere Studenten an.