Private Krankenversicherung für Referendare
Angehende Lehrer und Juristen leisten nach ihrem Studium einen Vorbereitungsdienst ab – das Referendariat. Obwohl die Bezeichnung Referendar für beide Berufsgruppen im Alltag sehr gebräuchlich sind, unterscheiden sich Lehramts- und Rechtsreferendariat nicht nur inhaltlich stark voneinander. Denn während Lehramtsreferendare Beamtenanwärter sind, ist das bei Rechtsreferendaren in der Regel nicht der Fall. Das hat Auswirkungen auf die Art der Krankenversicherung.
Was Referendare beider Fachrichtungen zu Beginn des Referendariats über die Krankenversicherung, insbesondere die private, wissen müssen, erfahren Sie hier.
Private Krankenversicherung: Wechsel der Krankenkasse im Referendariat?
Der Übergang von Studium zu Referendariat bedeutet für die meisten auch eine Veränderung bei der Krankenversicherung. Während viele zuvor noch über die Familienversicherung oder als Student versichert waren, ändert sich ihr Status als Referendar. Allerdings muss hier ein Unterschied zwischen Lehramts- und Rechtsreferendaren gemacht werden.
Die Lehramtsreferendare werden als Beamtenanwärter ernannt und erhalten Beihilfe. Als Beamtenanwärter sind die versicherungsfrei. Sie können zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Wobei sich viele für die meist günstigeren Tarife der PKV entscheiden.
Die Rechtsreferendare leisten zwar auch einen Vorbereitungsdienst ab, stehen aber nur noch selten in einem Beamtenverhältnis. Im Normalfall sind im öffentlichen Dienst angestellt und somit zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet.
Private Krankenversicherung für Rechtsreferendare
In fast allen Bundesländern werden angehende Volljuristen während ihres Referendariats nicht mehr in einem Beamtenverhältnis angestellt, sondern stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Das bedeutet, dass sie nicht zu den Beamtenanwärtern bzw. Beamten auf Widerruf zählen, sondern mit Arbeitnehmern vergleichbar sind. Wie andere Arbeitnehmer sind sie verpflichtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Sie haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Stattdessen zahlt der Dienstherr den gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag von 7,3%, zuzüglich der Hälfte des Zusatzbeitrages der Krankenkasse. Damit unterscheidet sich das Rechtsreferendariat vom Lehramtsreferendariat.
Private Krankenversicherung für Lehramtsreferendare
Lehrer werden nach ihrem Studium in ein Beamtenverhältnis aufgenommen. Sie sind Beamte auf Widerruf. Das unterscheidet sie von Rechtsreferendaren, die in einem Angestelltenverhältnis stehen. Im Alltag wird zwar in beiden Fällen verkürzt vom Referendariat gesprochen, jedoch sind die Unterschiede in Bezug auf Beihilfeanspruch und Versicherungspflicht bedeutend. Wer ein Lehramtsreferendariat absolviert erhält Beihilfe und ist frei in der Wahl der Versicherung.
Aus diesem Grund fragen sich viele zu Beginn des Referendariats, welche Krankenkasse die beste Wahl ist und was es zu beachten gibt. Hilfreiche Informationen für Lehramtsreferendare finden Sie im Folgenden.
Private Krankenversicherung während des Referendariats im Lehramt
Lehramtsreferendare können zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse wählen. Sie sind während des Referendariats beihilfeberechtigt. Das bedeutet, der Dienstherr übernimmt anteilig die Krankheitskosten. In der Regel liegt dieser Anteil bei 50% und für beilhilfeberechtigte Ehepartner und Kinder ist der Anteil sogar noch höher – 70% bzw. 80%. Für den verbleibenden Anteil muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden, denn auch für Referendare gilt die Versicherungspflicht. Die private Krankenversicherung setzt hier an und ergänzt die Beihilfe, sodass ein voller Versicherungsschutz besteht. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der Regel keine speziell auf die Beihilfe abgestimmte Versicherung. Das hat meist zur Folge, dass die Beihilfe nicht in Anspruch genommen werden kann. Einzige Ausnahme bieten hier ein paar Bundesländer, die eine Sonderregelung beschlossen haben.
Private Krankenversicherung im Referendariat: Vergleich zwischen der PKV und der GKV
Was unterscheidet die private von der gesetzlichen Krankenversicherung?
- Art der Beitragsbemessung:
- Der Beitrag zur GKV ist abhängig vom Einkommen. Der gesetzlich festgelegte Beitrag beträgt 14,6%. Die Hälfte des Beitrags übernimmt der Arbeitgeber. Je nach Krankenkasse wird ein Zusatzbeitrag erhoben, der 2020 im Durchschnitt 1,1% betrug.
- Der Beitrag zur PKV ist individuell und richtet sich nach den Leistungen, die der Versicherte ausgewählt hat, den Altersrückstellungen und ggf. bestehenden Risikozuschlägen.
- Leistungsumfang:
- In der GKV ist der Leistungskatalog festgelegt und kann nicht individuell angepasst werden. Bestimmte Leistungen werden nicht abgedeckt und können vom Versicherten nur über private Zusatzversicherungen abgedeckt werden.
- In der PKV legt der Versicherte den Leistungskatalog selbst fest. Der Basisschutz entspricht dem Versicherungsschutz in der GKV. Dieser kann individuell um weitere Leistungen, wie z.B. Einzelzimmer oder Krankentagegeld ergänzt werden.
- Gesundheitszustand des Versicherten:
- Bei der GKV wird keine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Der Beitrag ist weder von Alter, Vorerkrankungen oder anderen Faktoren abhängig. Mitunter bieten Krankenkassen jedoch bestimmte Anreize und Prämien für eine gesunde Lebensführung.
- Bei der PKV sind Alter, Vorerkrankungen und Gesundheitszustand entscheidend für die Beitragsbemessung. Vorab müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden und die Krankenkassen behalten sich vor in bestimmten Fällen sogenannte Risikozuschläge zu erheben. Eine Ausnahme bietet hier die Öffnungsaktion mancher Anbieter, bei der ein Eintritt in die PKV möglich ist, ohne dass Risikozuschläge erhoben werden.
- Beihilfekonforme Tarife und Anwärtertarife:
- Da der Beitrag in der GKV einkommensabhängig ist und ein fester Leistungskatalog besteht, gibt es keine beihilfekonformen Tarife. Der Beihilfeanspruch verfällt daher – mit Ausnahme in den Bundesländern, die die Pauschale Beihilfe anbieten.
- Die PKV bietet speziell auf die Beihilfe zugeschnittene Tarife, die den fehlenden Anteil ergänzen. So müssen Anwärter, die 50% Beihilfe bekommen, nur noch die restlichen 50% versichern, was in besonders günstigen Tarifen resultiert.
- Neben den beihilfekonformen Tarifen bietet die PKV oftmals auch günstige Anwärtertarife, in denen keine Altersrückstellungen gezahlt werden müssen.
Aufgrund der bestehenden Unterschiede zwischen GKV und PKV sollten sich Referendare gut über die Möglichkeiten informieren. Sie sollten auch mehrere Angebote von Anbietern der privaten Krankenkassen einholen, da auch hier Unterschiede bestehen können. In der Regel bietet die private Krankenkasse für Referendare günstigere Tarife, da hier die Beihilfe voll in Anspruch genommen werden kann und auch weitere Vorteile geboten werden.
Private Krankenversicherung im Referendariat: Wie bemessen sich die Kosten?
Die Kosten für die private Krankenversicherung während des Referendariats sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen u.a.
- der gewählte Leistungsumfang
- Altersrückstellungen ja oder nein
- Alter und Gesundheitszustand des Versicherten
- Beihilfeordnung des jeweiligen Bundeslandes
Das Besondere bei den Anbietern der PKV sind zum einen die beihilfekonformen Tarife, die einen umfassenden Versicherungsschutz bei vergleichsweise niedrigen Beiträgen ermöglichen. Schließlich zahlen Sie – vereinfacht gesagt – die gewünschten Leistungen, nur zur Hälfte, da der Rest von der Beihilfe bereits gedeckt ist.
Als Referendar können Sie zusätzlich noch von vergünstigten Anwärtertarifen profitieren. Hier wird berücksichtigt, dass Sie einen Vorbereitungsdienst leisten und nicht zwangsläufig zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Aus diesem Grund werden bei den Anwärtertarifen keine Altersrückstellungen gebildet. Altersrückstellungen werden normalerweise gezahlt, um die Krankheitskosten im Alter abzufedern, sie werden „angespart“.
Referendariat: private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung – die Kosten im Vergleich
Es gibt signifikante Unterschiede zwischen der Beitragsbemessung der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse. Bei der GKV gibt es weder beihilfekonforme Tarife noch Anwärtertarife. Deshalb ist sie gegenüber der PKV für Referendare meist teurer. Zudem bietet die GKV nicht die Möglichkeit den Leistungskatalog individuell anzupassen.
Entscheidend für die Beitragshöhe ist auch, dass der Beitrag zur GKV immer 14,6% des Einkommens beträgt. Referendare müssen diese 14,6% komplett selbst zahlen – mit Ausnahme der Bundesländer, die die Pauschale Beihilfe als Sonderregelung eingeführt haben.
In der PKV bemisst sich der Beitrag nicht am Einkommen, sondern vor allem am gewählten Leistungsumfang, der Art des Tarifs und dem Alter. Da Referendare oftmals früh in die PKV eintreten und von Anwärtertarifen profitieren ist der Beitrag niedrig.
Ein kleines Rechenbeispiel:
Im Schnitt liegt das Anwärtergrundbetrag für Referendare bei 1.500€. Daraus würde sich ein Beitrag zur GKV von 219,00€ ergeben – ohne den Zusatzbeitrag. Für Referendare, die ein höheres Einkommen z.B. durch Zuschläge für Kinder bekommen, wäre der Beitrag noch höher.
Im Gegensatz dazu wäre der Beitrag in der PKV niedriger, da hier nicht nur die Beihilfe berücksichtigt wird, sondern auch der Leistungskatalog persönlich angepasst werden kann. Selbst bei einem umfangreicheren Leistungskatalog, der z.B. Krankentagegeld oder Einbettzimmer abdeckt, wäre der Beitrag in der PKV günstiger. Realistisch wäre ein Beitrag von ca. 130,00€ für einen 25-Jährigen Referendar.
Private Krankenversicherung: Eintrittsgrenze für Referendare
Wer sich als Beamtenanwärter für die private Krankenversicherung entscheidet, kann nur bis zu einem bestimmten Alter in die Versicherung eintreten. Man spricht von der Eintrittsgrenze, die in der Regel bei 34 Jahren liegt. Es gibt jedoch auch Anbieter der PKV, die eine höhere Eintrittsgrenze vorschreiben und auch Anwärter zwischen 35 und 38 Jahren aufnehmen. Wen es betrifft, der sollte die Anbieter dahingehend vergleichen und mehrere Angebote einholen.
Private Krankenversicherung im Referendariat: welche Rolle spielt das Bundesland?
Die Regelungen für die Beihilfe sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Viele Bundesländer haben spezifische Beihilfeordnungen, die von der Beihilfeordnung des Bundes in manchen Punkten abweichen. So kann es je nach Bundesland beispielsweise Unterschiede darin geben, welche Aufwendungen von der Beihilfe gedeckt sind und in welcher Höhe.
Darüber hinaus gibt es in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen eine Sonderregelung für die Art der Beihilfe. In diesen Bundesländern kann der Referendar zwischen der Individuellen Beihilfe und der Pauschalen Beihilfe wählen. Die klassische Form ist die Individuelle Beihilfe, die in allen Bundesländern existiert. Bei dieser Beihilfeform übernimmt der Dienstherr einen Anteil der Krankheitskosten und der Referendar versichert sich zusätzlich selbst, meist privat. Entscheidet sich der Referendar für die gesetzliche Krankenversicherung, so zahlt der Dienstherr keinen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag, wie das bei Arbeitgebern der Fall ist. Der Anspruch auf Beihilfe kann in diesem Fall effektiv nicht wahrgenommen werden und verfällt.
Bei der Pauschalen Beihilfe ist der Referendar gesetzlich versichert und der Dienstherr übernimmt einen Teil des Versicherungsbeitrags, ähnlich dem Arbeitgeberzuschuss.
Den Referendaren in den betreffenden Bundesländern steht es frei zwischen der Individuellen oder Pauschalen Beihilfe zu wählen. Jedoch müssen Sie sich bewusst sein, dass ein Wechsel von der Pauschalen zurück zur Individuellen Beihilfe nicht möglich ist. Das kann besonders dann problematisch werden, wenn jemand in ein Bundesland ohne die Sonderregelung wechselt. Daher sollten sich Referendare gut über die Möglichkeiten informieren.
Private Krankenversicherung: Was passiert nach dem Referendariat?
Mit dem zweiten Staatsexamen enden das Referendariat und damit auch die Zeit als Beamter auf Widerruf. Wer im Anschluss als Beamter auf Probe eingestellt wird, behält den Beamtenstatus und somit auch den Anspruch auf Beihilfe. In diesem Fall können Sie in der privaten Krankenversicherung verbleiben. Jedoch wird sich ihr Tarif verändern, da Sie nun nicht mehr von günstigeren Anwärtertarifen profitieren. Falls Sie zuvor von einem Tarif ohne Altersrückstellungen profitiert haben, so sollten Sie sich auch hier auf Änderungen einstellen. Denn in der Regel streben Beamte auf Probe auch ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit an, was die Altersrückstellungen erforderlich macht. Altersrückstellungen sind Beiträge, die Sie in der PKV zahlen, um die mit dem Alter steigenden Kosten abzufedern.
Wer schon zu Beginn des Referendariats das Ziel der anschließenden Verbeamtung auf Probe hat, sollte bei der Wahl des Anbieters unbedingt darauf achten, wie sich der Tarif erhöht, wenn der Anwärterstatus nicht mehr gegeben ist.
Falls Sie nach dem Referendariat nicht als Beamter auf Probe eingestellt werden, sondern in ein Angestelltenverhältnis wechseln, hat dies auch Folgen für ihre Krankenversicherung. Angestellte sind verpflichtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, die Wahlfreiheit, die im Referendariat bestand, besteht dann nicht mehr. Sie würden entsprechend von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln.
u. v. m. im Vergleich!