Beihilfe zur privaten Krankenversicherung – alles, was Sie darüber wissen müssen!

Als Beamter oder Beamtin bekommen Sie von Ihrem Dienstherren im Krankheitsfall Beihilfe. Das bedeutet, dass ihr Arbeitgeber die anfallenden Kosten der Behandlung in bestimmten Umfang übernimmt. Dabei gilt diese Regelung sowohl für den Beamten selbst als auch für seine Angehörigen. Alles, was Sie über die Regelungen zur Beihilfe wissen müssen, erfahren Sie hier und auf den folgenden Seiten.

 

Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag

Als Beamter haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe ab dem ersten Tag der Verbeamtung. Dies gilt dementsprechend auch für Beamtenanwärter und deren Familien. Aus diesem Grund lohnt sich eine private Krankenversicherung auch schon während der Ausbildung. Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Beamte auf Widerruf an, die beispielsweise kostengünstiger sind.

Tipp: Wenn Sie sich bereits in jungen Jahren für eine private Krankenversicherung entscheiden, können Sie oftmals einiges an Geld sparen.

Auch im Alter profitieren Sie weiterhin von Ihrem Dienstverhältnis: Ihr Beihilfeanspruch bleibt während der Pension bestehen. Nicht selten steigt die Beihilfe sogar von 50 % auf 70 %. Dadurch sind Sie auch in höherem Alter im Krankheitsfall mit einer privaten Krankenversicherung bestens versorgt.

 

Individuelle und pauschale Beihilfe

Bei der individuellen Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen bestimmten Prozentsatz der Kosten im Krankheitsfall. Oftmals handelt es sich bei einem Beamten dabei um 50 %, bei seinen Angehörigen um 70 % und für Kinder werden sogar 80 % der Kosten abgedeckt. Für den restlichen Anteil gibt es eine Versicherungspflicht, der Sie nachkommen müssen. Private Krankenversicherungen bieten für alle, die einen Beihilfeanspruch haben, entsprechende Tarife an. Diese sind konkret auf den noch zu versichernden Anteil angepasst.

Wichtig: Wenn Sie die Möglichkeit haben zwischen einer individuellen und einer pauschalen Beihilfe zu wählen, sollten Sie sich gut informieren, welche Option für Sie die bestmögliche ist.

Es gibt auch Dienstherren, die eine pauschale Beihilfe zahlen. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Betrag, den der Beamte als Zuschuss für seine Versicherung bekommt. In der Regel deckt dieser Betrag die Hälfte der Kosten für eine Krankenvollversicherung ab. Einzelne Krankheitskosten werden demzufolge nicht mehr prozentual unterstützt. Dies hat zur Folge, dass sich der Beamte zu 100 % selbst versichern muss.

Achtung: Haben Sie sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden, ist ein Wechsel zur individuellen Beihilfe nicht mehr möglich!

 

Wie die Beihilfe mit Ihrem Dienstherren zusammenhängt

Die Ausgestaltung der Beihilfe unterscheidet sich je nach Dienstherr. Demnach existieren unterschiedliche Regelungen für Beamte der jeweiligen Bundesländer und des Bundes. Dies kann sich sowohl auf die prozentuale Kostenübernahme als auch auf genaue Festlegungen in Bezug auf den Eigenbehalt oder die abgedeckten Leistungen beziehen. Um vollends von der Beihilfe zu profitieren und möglichen Problemen vorzubeugen, lohnt es sich deshalb, sich ausgiebig über die jeweiligen Besonderheiten des Dienstherren zu informieren.

 

Bester Schutz für Sie und Ihre Familie

Die Beihilfe umfasst nicht nur eine teilweise Deckung der Kosten für Sie als Beamter, sondern auch für Ihre Kinder und – unter bestimmten Voraussetzungen – für Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Aus diesem Grund lohnen sich vor allem private Krankenversicherungen, denn sie bieten passende Tarife zu den unterschiedlichen Beihilfen und bieten die bestmögliche Versorgung für die ganze Familie im Krankheitsfall.

Achtung: Je nach Dienstherr können sich die Bedingungen für die Beihilfe für Lebens- oder Ehepartner unterscheiden. So legen manche Bundesländer einen Maximalverdienst als Bedingung für die Beihilfe fest. Aus diesem Grund sollten Sie sich mit den Regelungen in Ihrem Bundesland gründlich auseinandersetzen.